Abfindung

Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.

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FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Ab wann steht mir eine Abfindung zu?

Das Gesetz sieht nicht per se eine Abfindungszahlung oder einen Anspruch auf eine Abfindung vor. Vielmehr will sich der Arbeitgeber durch Zahlung einer Abfindung von dem Risiko einer Kündigungsschutzklage befreien, die er verlieren könnte. Wenn der Arbeitnehmer aber erst gar keine Kündigungsschutzklage erhebt, muss sich der Arbeitgeber insoweit auch keine Sorgen machen. Von sich aus wird er nach Ausspruch einer Kündigung keine Abfindung anbieten. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig bezüglich seiner Möglichkeiten beraten zu lassen.

Wann wird die Steuer für die Abfindung fällig?

Die Abfindung wird steuerlich dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Zahlung auf dem Konto des Empfängers eingeht. Obwohl die Abfindung im Jahr der Auszahlung als Einkommen vollständig versteuert werden muss, gilt dafür nicht der übliche Steuersatz.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, entgegen der landläufigen Meinung gibt es (bis auf Ausnahmen, z.B. Sozialplanabfindung) im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Abfindung

Wann muss der Arbeitgeber keine Abfindung zahlen?

Wenn eine Kündigung rechtmäßig ausgesprochen wurde, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Dies gilt insbesondere, wenn die Frist für eine Kündigungsschutzklage abgelaufen ist und der Arbeitnehmer keine Klage eingereicht hat. In diesem Fall wird die Kündigung als wirksam betrachtet und muss nicht mehr vom Arbeitsgericht überprüft werden.

Warum sollte ich eine Abfindung einfordern?

Eine Abfindung verdienen Sie sich durch Ihre mehrjährige Betriebszugehörigkeit. Schließlich haben Sie Ihrem Arbeitgeber über eine lange Zeit loyal gedient und zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Nach einer Kündigung entspricht die Abfindung daher einer Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Es ist es also Ihr gutes Recht, eine Abfindung einzufordern.

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